
STUDIENPLATZKLAGE - JETZT STUDIENPLATZ EINKLAGEN!
Sie haben Ihr Abitur in der Tasche und möchten Ihr Wunschstudium schnellstmöglich beginnen oder wünschen nach bereits abgeschlossenem Hochschulstudium die Zulassung zu einem Aufbaustudiengang? Die Zusage zum Studienplatz blieb jedoch bislang aus?
Eine fehlende Zusage zum Studienplatz muss nicht das Ende aller Träume sein, denn durch eine Studienplatzklage haben Sie die Möglichkeit Ihr Wunschstudium trotz Absage zu beginnen.
Mit der Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon haben Sie einen erfahrenen Partner für die Studienplatzklage an Ihrer Seite. Seit mehr als 35 Jahren klagen wir für unsere Mandanten bundesweit Studienplätze ein - und das mit Erfolg!
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Ihre Rechtsanwälte PICHON & PICHON
Frist für "Alt"-Abiturienten: Jetzt bis 31.05. bei hochschul-START bewerben!
Angehende Mediziner / Zahnmediziner aufgepasst! Die Frist für eine (Wieder-)Bewerbung über hochschul-START läuft am 31.05.2012 ab! Haben Sie vor dem 16. Januar 2012 Ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten, ist diese Frist für......mehr
Lust und Frust in Forschung und Lehre
Die Hochschulreform, die den Hochschulen in vielerlei Hinsicht Autonomie gewährt, bringt in der Praxis erhebliche Probleme mit sich. Autonomie bedeutet Selbststeuerung, die Übernahme von mehr und zusätzlichen Aufgaben, für die......mehr
Studienplatzklage Sommersemester 2012 – JETZT informieren – Frist Niedersachsen und Saarland endet am 15.04.2012!
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Sie haben Ihren Studienplatz leider nicht direkt über die hochschulSTART-Studienplatzvergabe erhalten? Auch Ihre Wunsch-Universität hat Sie abgelehnt? Lesen Sie in unserer Rubrik "News zum Thema Studienplatzklage" jede Woche die neuesten Informationen über die Themen Hochschulrecht, Studienplatz einklagen oder über aktuelle Ereignisse aus dem Ressort. Wir vom Rechtsanwalt-Team Pichon & Pichon freuen uns über Ihre positiven Rückmeldungen.


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