
UNSER HONORAR
Die Kosten einer Studienplatzklage hängen von einigen Faktoren ab.
Bei Einschätzung und Gesamtkalkulation einer Studienplatzklage können Sie jedoch von folgenden Kosten in jedem Fall ausgehen:
- Kosten eigener Anwalt
- Gerichtskosten: In Eilverfahren je nach Streitwertfestsetzung des Gerichtes zwischen EUR 80 und EUR 180 pro Verfahren. Bei Rücknahme des Eilantrages wegen Zuteilung eines Studienplatzes fallen 2/3 weniger an Gerichtskosten an.
- Gebühren von Gegenanwälten, sofern diese von der Hochschule beauftragt sind. Bei medizinischen Studiengängen lassen sich die Hochschulen inzwischen zunehmend anwaltlich vertreten.
- Kosten der Universität (Widerspruchsverfahren / Auslagen), diese sind i.d.R. eher gering, wenn überhaupt anfallend.
Zu unserem Honorar: Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar.
Dieses ist von der Wahl des Studienganges bzw. damit zusammenhängend von der Anzahl der zu verklagenden Hochschulen abhängig.
Rufen Sie uns an unter 02361-59055 oder schreiben uns eine E-Mail an info@studienplatzklage-pichon.de, damit wir Ihnen nähere Auskünfte geben können.


Klären Sie die ersten Fragen:
- Wie sind die Chancen einer Klage?
- Wie lange dauert es?
- Wie hoch sind die Kosten?
Erreichbar zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00h - 17:00h
Freitag 9:00h - 12:00h
