"Ihr Studienplatz ist unser gemeinsames Ziel"

Älteste spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands

bild studenten studienplatz einklagen

UNSER HONORAR

Die Kosten einer Studienplatzklage hängen von einigen Faktoren ab. 

Bei Einschätzung und Gesamtkalkulation einer Studienplatzklage können Sie jedoch von folgenden Kosten in jedem Fall ausgehen:

  • Kosten eigener Anwalt 
  • Gerichtskosten: In Eilverfahren je nach Streitwertfestsetzung des Gerichtes zwischen EUR 80 und EUR 180 pro Verfahren. Bei Rücknahme des Eilantrages wegen Zuteilung eines Studienplatzes fallen 2/3 weniger an Gerichtskosten an.
  • Gebühren von Gegenanwälten, sofern diese von der Hochschule beauftragt sind. Bei medizinischen Studiengängen lassen sich die Hochschulen inzwischen zunehmend anwaltlich vertreten.
  • Kosten der Universität (Widerspruchsverfahren / Auslagen), diese sind i.d.R. eher gering, wenn überhaupt anfallend.

Zu unserem Honorar: Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar.  

Dieses ist von der Wahl des Studienganges bzw. damit zusammenhängend von der Anzahl der zu verklagenden Hochschulen abhängig. 

Rufen Sie uns an unter 02361-59055 oder schreiben uns eine E-Mail an info@studienplatzklage-pichon.de, damit wir Ihnen nähere Auskünfte geben können.