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02.03.2012

Änderung der Approbationsordnung für Medizinstudenten soll Allgemeinmedizin stärken


Im März bereits soll über einen Antrag aus dem Gesundheitsministerium NRW abgestimmt werden, der derzeit durch Beschluss des Gesundheitsausschusses des Bundesrats vom 15. Februar 2012 zum Entwurf einer geänderten Approbationsordnung vorliegt. Demnach wären zukünftig alle StudentInnen der Humanmedizin verpflichtet, im letzten Ausbildungsjahr, dem Praktischen Jahr (PJ), das letzte Drittel in einer Lehrpraxis eines Allgemeinmediziners bzw. Medizinerin zu verbringen. Auf diese Weise soll die Entscheidung für einen Einstieg in die Allgemeinmedizin attraktiver gemacht werden, die MedizinstudentInnen sollen erfahren, wie ihr Arbeitsalltag zukünftig aussehen würde. Doch stehen diesem Modell zahlreiche Argumente entgegen. Denn auch in vielen fachärztlichen Bereichen herrscht ein Nachwuchsmangel. Bisher konnten die StudentInnen der Humanmedizin das letzte Drittel des PJ selbst auswählen und so ihre favorisierte medizinische Richtung kennenlernen. Auf diesem Weg konnte auch eine Klinik die StudentInnen kennenlernen. Nicht selten wurde so ein zukünftiger Mediziner für die Klinik aufgrund der Erfahrungen aus dem Ausbildungsjahr rekrutiert. Zudem gibt es derzeit in allgemeinmedizinischen Praxen lediglich eine Ausbildungskapazität für ca. 10% der Medizinstudenten und –studentinnen, so dass eine hohe Qualität der medizinischen Ausbildung nicht sichergestellt wäre. Als Kompromiss schlagen Allgemeinmediziner vor, dass der letzte Abschnitt der medizinischen Ausbildung statt in drei zukünftig in vier Abschnitte aufgeteilt werden könnte und diese Regelung ab 2018 gelten solle. Es wären dann wie bisher während des Medizinstudiums Zeiten in der Inneren Medizin und der Chirurgie zu absolvieren und neben dem allgemeinmedizinischen Teil könnte der angehende Arzt bzw. die angehende Ärztin dann noch einen medizinischen Fachbereich nach Wahl kennenlernen. Die Entscheidung im März bleibt abzuwarten, ein Sturm dagegen ist bei Abstimmung für diese Änderung von beinahe allen Seiten zu erwarten.

Viele angehende Medizinstudenten träumen jedoch derzeit noch von einer Zulassung zum Studium der Humanmedizin. Gehören auch Sie zu denen, die aufgrund einer zu schlechten Durchschnittsnote im Abitur keine Zulassung erwarten dürfen? Dann sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir Möglichkeiten der Studienplatzklage mit Ihnen erörtern können. Aktuell dürfen wir wieder viele Studienbewerber zu ihrem Medizinstudienplatz beglückwünschen, die aufgrund ihrer DN keine Chance auf Zulassung gehabt hätten, sich aber zweifellos zu hervorragenden Medizinern und Medizinerinnen entwickeln werden. Rufen Sie die Studienplatzklage Pichon an unter der Telefonnummer 02361-59055 für ein kostenloses Erstgespräch an. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir melden uns dann gern bei Ihnen.

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Medizin Studienplatzklage