Auch Master-Studienplätze können eingeklagt werden!
Durch den Bologna-Prozess, der ein einheitliches europäisches Hochschulwesen schaffen soll, sind die Bezeichnungen Bachelor-Studienplatz und Master-Studienplatz in das deutsche Sprachwesen eingeflossen.
Studierende, die bereits ein abgeschlossenes Bachelor-Studium nachweisen können, wollen häufig den akademischen Grad des Master erlangen. Dadurch, dass viele Master-Studiengänge genau wie die Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, sind Studienplatzklagen für diesen Bildungsweg keine Seltenheit.
Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor-Studium hinter sich und Sie wollen nun den Bildungsabschluss Master erwerben? Kontaktieren Sie uns und wir werden mit Ihnen zusammen Ihre Chancen auf einen Master-Studienplatz ergründen.


Klären Sie die ersten Fragen:
- Wie sind die Chancen einer Klage?
- Wie lange dauert es?
- Wie hoch sind die Kosten?
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