"Ihr Studienplatz ist unser gemeinsames Ziel"

Älteste spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands

04.03.2010

Auch Master-Studienplätze können eingeklagt werden!


Durch den Bologna-Prozess, der ein einheitliches europäisches Hochschulwesen schaffen soll, sind die Bezeichnungen Bachelor-Studienplatz und Master-Studienplatz in das deutsche Sprachwesen eingeflossen.

Studierende, die bereits ein abgeschlossenes Bachelor-Studium nachweisen können, wollen häufig den akademischen Grad des Master erlangen. Dadurch, dass viele Master-Studiengänge genau wie die Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, sind Studienplatzklagen für diesen Bildungsweg keine Seltenheit.

Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor-Studium hinter sich und Sie wollen nun den Bildungsabschluss Master erwerben? Kontaktieren Sie uns und wir werden mit Ihnen zusammen Ihre Chancen auf einen Master-Studienplatz ergründen.