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18.08.2011

Bochum bereitet sich auf doppelten Abiturjahrgang vor - Studienplatzklage kann den Weg zum Wunschstudium ebnen


In Bayern und Niedersachsen war es in diesem Jahr soweit, in Nordrhein-Westfalen steht er 2013 an: der doppelte Abiturjahrgang. Durch die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von 13 Jahren auf 12 Jahre werden im übernächsten Jahr gleich zwei Jahrgänge gleichzeitig die Gymnasien in NRW verlassen. Dieser Umstand stellt die Hochschulen in NRW vor eine neue Herausforderung, denn sie müssen dem erwarteten Bewerberansturm gerecht werden. An der Ruhr-Universität Bochum beispielsweise hat man längst damit begonnen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Die Projektgruppe RUB.2013 beschäftigt sich seit Ende vergangenen Jahres mit diesem Sachverhalt und erarbeitet zusammen mit dem Rektorat Lösungsstrategien. So sollen z.B. 3.000 zusätzliche Bachelorstudienplätze geschaffen werden, vor allem in beliebten Studienfächern mit guten Berufschancen wie Jura, Wirtschaftswissenschaften oder Maschinenbau. Was bislang ungelöst bleibt, ist die Frage nach den Raumkapazitäten an der Ruhr-Universität. Nach Ansicht der Fakultäts-Vertreter müssten drei weitere Gebäude mit dem Fassungsvermögen des Audimax gebaut werden, um den zusätzlichen Ansturm an Erstsemestern zu kompensieren. Strittig ist in diesem Zusammenhang auch, ob das neue Gebäude der geisteswissenschaftlichen Fakultäten bis zum Start des Wintersemesters 2013/2014 fertig gestellt werden kann.

Ein verbessertes Ressourcenmanagement soll künftig die Lösung bringen. Zum Beispiel durch die bessere Nutzung von Randzeiten. Und auch eine neue Lernmethode soll für Abhilfe sorgen: Mit dem so genannten „Blended-Learning“, einer Mischung aus klassischem und elektronischem Lernen, wären Kurse und Seminare denkbar, die mit weniger Präsenzzeiten an der Universität auskommen.

Doch selbst, wenn alle Pläne der Projektgruppe RUB.2013 pünktlich umgesetzt werden können, wird es dennoch Abiturienten geben, die keinen der begehrten Studienplätze erhalten werden. Das gilt ganz besonders für gefragte Fächer wie Medizin. In diesem Fall kann eine außerkapazitäre Zulassung mittels einer Studienplatzklage ein geeigneter Weg zum Wunschstudium sein. Wer eine außerkapazitäre Zulassung in Bochum anstrebt, sollte dabei einen erfahrenen Experten an seiner Seite wissen.

Der Anwalt René Pichon ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für Studienplatzklagen. Seit mehr als 35 Jahren betreut er erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts - und das bundesweit! Wenn auch Sie Ihrem Glück auf die Sprünge helfen wollen, zögern Sie nicht: Greifen Sie einfach direkt zum Telefon und nutzen Sie das Angebot eines kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs. Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Kosten, die Chancen und den Ablauf Ihrer Studienplatzklage.