Das Ruhrgebiet sorgt für mehr Studienplätze
Die Universitäten Bochum und Duisburg-Essen schaffen zusätzliche Studienplätze: Damit sorgen sie für den erwarteten Bewerberansturm durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Abschaffung der Wehrpflicht vor. So sollen den Bewerbern gleiche Chancen bei der Studienplatzwahl zugesichert werden können. Besonders eng wird es wohl im Bereich Medizin werden, weshalb an den Medizinischen Fakultäten beider Universitäten in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils insgesamt 45 zusätzliche Plätze eingerichtet werden.
Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten die Rektoren beider Hochschulen nun mit der NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Das Land will die Zahl der Medizinstudienplätze um jährlich zehn Prozent steigern, weshalb bis 2015 insgesamt 225 zusätzliche Ärzte an den beiden Unis ausgebildet werden sollen. Die Uni Duisburg-Essen übernimmt dabei die vorklinische Ausbildung, die Uni Bochum die klinische Ausbildung der Studierenden. Der patientennahe Unterricht ist in Bochum besonders gut zu realisieren, da dem Klinikum der Universität, dem sogenannten Bochumer Modell, insgesamt fünf Kliniken mit 3400 Betten angehören. Es ist damit eins der größten in Deutschland.
Wer in Bochum oder Essen-Duisburg Medizin studieren möchte, muss die Voraussetzungen der Stiftung für Hochschulzulassung erfüllen, die die Plätze zentral vergibt. U.a. ist ein Abiturdurchschnitt von 1,3 oder besser gefordert. Wer diese Anforderung nicht erbringen kann, hat wenig Chancen auf einen Studienplatz im ersten Anlauf. Wartesemester werden auf den Durchschnitt angerechnet, bis zu acht Wartesemster fallen derzeit an, wenn man über das Nachrückverfahren auf einen der begehrten Plätze hofft.
Eine weitere Alternative in Sachen Hochschulzugang ist eine Studienplatzklage Medizin. Das Deutsche Grundgesetz macht das Einklagen eines Studienplatzes möglich, indem es jedem Bürger die freie Wahl seines Berufes oder seiner Ausbildung zusichert. Haben die Hochschulen zu wenig Kapazitäten angegeben und damit zu wenig Studienplätze eingerichtet, werden Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, über die dann im Laufe des Semesters durch Beschluss befunden wird. Stellt das Gericht zusätzliche Studienplätze fest, so werden die Plätze im Regelfall unter den Antragstellern des Verfahrens zugelost, da die Zahl der Studienbewerber meist die Zahl der freien Plätze übersteigt.
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