Der harte Weg zum Studium… sind Eingangsprüfungen gute Indikatoren für den Studienerfolg?
Immer wieder werden die Vor- und Nachteile eines uniinternen Auswahlverfahrens von Studienbewerbern diskutiert. Viele Tests wurden eingeführt und wieder abgeschafft, viele Gesetze dazu verabschiedet.
So sollte ein Auswahlverfahren, von der FU Berlin ausgehend, für alle Universitäten für den Studiengang Psychologie etabliert werden. Seit 2005 sind die Hochschulen durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) verpflichtet, einen Teil der Studienplätze an qua Eignungstest bzw. Auswahlverfahren herangezogene Studienbewerber zu vergeben. Hier sollen neben dem Abiturdurchschnitt Kriterien wie Berufserfahrung oder im Auswahlgespräch abgefragte Qualifikationen eine Rolle spielen. Die FU Berlin hat 1191 Bewerber getestet – auf freiwilliger Basis. Die Absolvierung des Tests sollte die Zulassungschance erhöhen. Es wurden 79 Bewerber zugelassen, deren Studienleistungen die FU Berlin drei Jahre später im Hinblick auf den Auswahltest überprüfte. Sie stellte fest, dass die Abiturnote eine bessere Vorhersage erlaubte. Dennoch ist Stefan Petri vom Studienbüro Psychologie an der FU Berlin davon überzeugt, "dass der Test zur Vorhersage der Studienleistung signifikant beigetragen hat". Aufgrund mangelnden Interesses anderer Hochschulen ist der Test mittlerweile dennoch wieder ad acta gelegt.
Fachbezogene Tests kommen vor allem in der Medizin, den Wirtschaftswissenschaften und an privaten Hochschulen zum Tragen. So wird seit 2007 der Medizinertest (TMS) zunächst an fünf Hochschulen, sukzessive steigend an mittlerweile sogar vierzehn Hochschulen, durchgeführt.
Dennoch sagt der Testentwickler Oliver Wilhelm (Universität Ulm), dass Deutschland im internationalen Vergleich weit hinterher hinkt. Dagegen meint Arndt Oschmann, Sprecher im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: "Die Regelung hat sich nicht bewährt. Bei einem Großteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge steht der Aufwand eines Studierfähigkeitstests außer Verhältnis zur erreichbaren Auswahlwirkung." Diese Aussagen spiegeln die widersprüchlichen Auffassungen wider.
Es geht bei den Tests jedoch auch um Chancengleichheit für die Studienbewerber. Denn beispielsweise in den Bachelorstudiengängen ist eine zuverlässige Vergleichbarkeit der Abschlüsse nicht immer gegeben. Daher hat die Universität Köln für den Studiengang Master of Business Administration einen Studierfähigkeitstest, der mit 29% Gewichtung in das Bewerbungsverfahren eingeht, eingeführt. Drei Varianten stehen hier zur Auswahl: der GMAT, ein amerikanisches Verfahren, das jedoch teurer ist als der ebenfalls anerkannte TM-WISO (Test für Masterstudiengänge in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften). Auch den "Graduate Record Examination" (GRE) Test können die Bewerber einreichen.
Anders die RWTH Aachen: die Hochschule hat bereits vor zehn Jahren sog. "Self Assessments" eingeführt, anhand derer die Studienbewerber selbst ihre Eignung testen sollen. Seit dem Wintersemester ist dies verpflichtend, allerdings spielt das Ergebnis bei der Einschreibung keine Rolle. "Ziel sind informierte Studienbewerber" sagt Lutz Hornke, Organisationspsychologe der RWTH.
Doch nicht nur ein nicht bestandener Aufnahmetest kann den Weg zum Studium versperren. Für viele Bewerber kommt eine Zulassung zum gewünschten Studiengang häufig auch allein wegen einer zu schlechten Abiturnote nicht in Frage. Hier kann eine Studienplatzklage ein alternativer Weg sein, dennoch das gewünschte Studium zu beginnen. Wenden Sie sich deshalb unverbindlich an Studienplatzklage Pichon für ein kostenfreies Erstgespräch. Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon, sind seit mehr als 35 Jahren Spezialisten auf dem Gebiet des Kapazitätsrechts.
Weiterführende Informationen zur Meldung:
Auswahlverfahren
Studienplatzklage


Klären Sie die ersten Fragen:
- Wie sind die Chancen einer Klage?
- Wie lange dauert es?
- Wie hoch sind die Kosten?
Erreichbar zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00h - 17:00h
Freitag 9:00h - 12:00h
