Dezentrale Studienplatzvergabe: Studienplatzklage kann eine Chance sein
Für manch angehenden Studierenden hat das große Warten bereits begonnen: Zum 15. Juli endeten an wenigen Universitäten die frühen Fristen für eine Bewerbung auf die Zulassung zum Studium innerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Studienanfänger tun aktuell gut daran, sich bei so vielen Hochschulen wie nur möglich zu bewerben. Denn eine zentrale Anlaufstelle gibt es nur noch für wenige Studienfächer.
Fast eine halbe Million Studienanfänger werden im Herbst an die deutschen Universitäten und Fachhochschulen strömen. Damit der Traum vom Studium wahr wird, haben die meisten von ihnen nicht nur eine, sondern gleich mehrere Bewerbungen ins Rennen geschickt. Denn eine zentrale Anlaufstelle gibt es nur für ganz wenige Studienfächer. Das war einmal anders: Seit Anfang der 70er-Jahre kümmerte sich die ZVS um die Verteilung der Studienplätze für alle Fächer, in denen es deutlich mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Das hieß für die Studenten: Mit einer Bewerbung waren sie bundesweit dabei. Bis 2004 erledigte die ZVS diese Aufgabe. Doch dann forderten die Universitäten mehr Einfluss bei der Auswahl der Studienbewerber. Schließlich wurde die ZVS 2004 aufgelöst und durch die Stiftung Hochschulstart ersetzt. Seit sechs Jahren haben die Unis nun wie gewünscht, ein stärkeres Mitspracherecht bei der Bewerberauswahl. Aber viele Hochschulen haben gemerkt, wie aufwändig das ist. Und weil sie mit den Auswahlverfahren überfordert sind, werden folgende Fächer nun wieder von Dortmund aus von der Stiftung für Hochschulzulassung zentral vergeben: Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Für alle anderen Fächer laufen die Bewerbungen dezentral. Wer zum Beispiel Architektur studieren will, muss sich direkt bei den Hochschulen bewerben - und zwar an jeder einzeln. Viel Aufwand für die Bewerber - noch mehr aber für die Universitäten. Diese waren im letzten Wintersemester so überfordert, dass sie 17.000 von den bundesweit rund 350.000 zulassungsbeschränkten Studienplätzen nicht besetzen konnten. Eine absurde Situation: Gerade in den besonders gefragten Fächern blieben Tausende Studienplätze unbesetzt. Die Lage wird sich jedoch auch in der aktuellen Bewerbungsrunde kaum verbessern - schließlich ist auf Grund der doppelten Abiturjahrgänge in Bayern und Niedersachsen sowie wegen der Aussetzung der Wehrpflicht mit einem erhöhten Bewerber-Aufkommen zu rechnen. Die ohnehin schwierige Situation wird sich also weiter verschärfen. Wer seine Chancen auf einen Studienplatz maximieren möchte, sollte daher auch so früh wie möglich über alternative Möglichkeiten des Hochschulzugangs nachdenken: Eine Studienplatzklage kann den Weg zum Wunschstudium ebnen. Die Rechtsgrundlage dafür ist direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet (Art.12 Abs.1 GG „Berufsfreiheit“). Hier wird dem Bürger die freie Wahl seines Berufes oder seiner Ausbildung zugesichert. Im Fall, dass die Hochschulen zu wenig Kapazitäten angegeben haben, kann ein Anwalt Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stellen. Stellt das Gericht zusätzliche Studienplätze fest, so werden diese unter den Antragstellern vergeben.
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