Doppelter Abiturjahrgang: Studienplatz einklagen
Im Jahr 2007 haben die Änderungen der Abiturreform Auswirkungen gezeigt. Mit Sachsen-Anhalt ging 2007 das erste Bundesland im neuen Jahrtausend in ein doppeltes Abiturjahr. (Thüringen und Sachsen haben bereits seit 1990 das Abitur nach 12 Jahren.) Die Reform besagt, dass der letzte Jahrgang, der regulär Abitur macht, mit den ersten Absolventen nach zwölf Stufen zusammengelegt wird. Bis zum Jahr 2010 folgten diesem Beispiel die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern (2008) und das Saarland (2009). Im Jahr 2010 ist der Stadtstaat Hamburg an der Reihe. Bis zum Jahr 2016 folgen die übrigen Bundesländer.
Besonders brisant wird es im Jahr 2011, da mit den flächenmäßig sehr großen Bundesländern Niedersachsen und Bayern eine große Welle Schulabgänger erwartet werden. Durch diese Reform wird es natürlich auch enger im Rennen um die Studienplätze, weil die Bewerberzahlen an den Hochschulen in die Höhe schnellen werden. Schätzungen der Kultusministerkonferenz prognostizieren einen Anstieg um mehr als 50.000 studienberechtigten Schulabgängern, weshalb Studienplatzbewerber nach Alternativen Ausschau halten müssen. Bildungspolitiker sprechen zwar von zusätzlichen Studienplätzen, dennoch sollte man frühzeitig auf die Situation eingestellt sein.
Wir von der Studienplatzklage Pichon empfehlen Ihnen, sich frühzeitig Gedanken zu machen, in welchem Bundesland Sie wann Ihren Hochschulantritt starten möchten. Informieren Sie sich bei uns über die Chancen einer Studienplatzklage in den Jahren der doppelten Abschlussjahrgängen. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Vorhaben.
Doppelte Jahrgänge ab 2010:
2010
- Hamburg
2011
- Bayern
- Niedersachsen
2012
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
2013
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
2014 – 2016
- Schleswig-Holstein
- Rheinland-Pfalz


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