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29.06.2011

Fristen für Bewerbung auf außerkapazitäre Zulassung in den Fächern Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie enden an wenigen Universitäten am 15. Juli


Nun ist es soweit: Der erste doppelte Abiturjahrgang hat seine Reifeprüfung in der Tasche, die letzten Schultage liegen hinter den frischgebackenen Abiturienten. Doch lange können sie sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Wer im WS 2011/2012 sein Studium aufnehmen möchte, für den wird es schon bald ernst: Die Bewerbungsfristen für Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazitäten in den Fächern Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie enden manchen Universitäten am 15. Juli. Dieser Termin gilt an wenigen Universitäten auch für die Bewerbung auf außerkapazitäre Zulassung.

Der 15. Juli ist ein wichtiges Datum für die Bewerbung um Studiengänge, die zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden. Wer eine außerkapazitäre Zulassung anstrebt, sollte wissen: Es muss nicht unbedingt ein Ablehnungsbescheid einer Hochschule vorliegen, um eine Studienplatzklage einreichen zu können. Das heißt: der Hochschulzugang über eine Klage ist auch möglich, ohne sich vorher überhaupt für ein Studium beworben zu haben. An wenigen Universitäten enden die frühen Fristen für eine Bewerbung auf außerkapazitäre Zulassung ebenfalls am 15. Juli. Eine Studienplatzklage ist aber natürlich auch nach diesem Termin noch möglich. Trotzdem: Wer jetzt schon mit dem Gedanken an eine Klage spielt, sollte die frühen Fristen auf jeden Fall wahrnehmen, damit hier später ein Klageverfahren möglich ist. Experten im Hochschulrecht, wie der Fachanwalt René Pichon beraten Sie umfassend und kompetent zu diesem Thema - informieren Sie sich gleich jetzt!

Der Ablauf einer Klage funktioniert dann wie folgt: Zunächst werden Anträge direkt an die Hochschule gerichtet mit der Begründung, die Kapazitäten seien nicht ausgeschöpft. Bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten werden anschließend Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, über die dann im Laufe des Semesters durch Beschluss befunden wird. In manchen Fällen kann auch ein Vergleich mit der Universität abgeschlossen werden. Stellt das Gericht zusätzliche Studienplätze fest, so wird im Regelfall unter den Antragstellern dieses Verfahrens gelost, da die Zahl der Studienbewerber meist die Zahl der freien Plätze übersteigt.

Rechtsanwalt René Pichon ist seit mehr als 35 Jahren Fachanwalt für Hochschulrecht und hat schon vielen angehenden Akademikern bundesweit zum Traum-Studium verholfen. Bei Interesse an einer Studienplatzklage bietet er ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an, um Chancen, Dauer und Kosten einer Klage umreißen zu können. Zögern Sie nicht und informieren Sie sich gleich jetzt!