Medizin-Studienplatz: Politik plant Lockerung des Numerus clausus
Laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) gehen in den nächsten fünf Jahren 22.000 niedergelassene Ärzte in den Ruhestand. Vor allem ländliche Regionen leiden darunter, da entsprechender Nachwuchs fehlt. Zwar beginnen nach wie vor viele Abiturienten ein Medizinstudium, doch tatsächlich werden nur etwa vier von fünf Absolventen später Arzt. Von einer Praxis auf dem Land träumen allerdings die Wenigsten: Die Nachwuchsmediziner zieht es vielmehr in die großen Ballungsgebiete oder sie wählen andere Berufe, etwa in der Pharmabranche.
Die Koalition will sich nun in den kommenden Monaten damit befassen, wie dem drohenden Ärztemangel auf dem Land künftig entgegen gewirkt werden kann. Im Zuge dessen stellt sie den Numerus clausus für Ärzte in Frage. Damit greift die Politik einen Vorschlag der Ärzteschaft auf. Diese hat gefordert, den Zugang zum Medizinstudium zu lockern. Begehrt sind die Studienplätze nach wie vor: Mehr als vier Bewerber kommen auf einen Medizin-Studienplatz. Für die Meisten ist das Wunschstudium nur möglich mit einem Notendurchschnitt von 1,4 oder besser im Abschlusszeugnis.
Durch diese Zulassungsbeschränkung ist eine Medizin-Studienplatzklage besonders häufig. Denn auch mit einem Abschlusszeugnis, das die Anforderungen nicht erfüllt, bestehen trotzdem Chancen auf einen Studienplatz. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir prüfen Ihren individuellen Fall gerne und helfen Ihnen, Ihr Ziel zu erreichen.


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