Mehr erfolgreiche Abschlüsse an den Hochschulen im Ruhrgebiet
Knapp 22.000 Studenten haben im vergangenen Jahr ihr Studium an einer Hochschule im Ruhrgebiet abgeschlossen. Nach Angaben des statistischen Landesamtes IT.NRW waren das fast 1.600 Absolventen mehr als im Jahr davor. Mehr als die Hälfte der Absolventen sind Frauen. Am erfolgreichsten waren die Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum: Hier konnten sich rund 5.000 junge Leute über Ihren Abschluss freuen. An zweiter Stelle lag die Universität Duisburg-Essen mit ca. 4.900 Abschlüssen.
Auch Sie wünschen sich einen Hochschulabschluss an einer Universität im Ruhrgebiet? In diesem Fall gilt es zunächst, die Anforderungen der Hochschulen an ihre künftigen Studenten zu erfüllen. In zulassungsbeschränkten Fächern wie Medizin oder Pharmazie werden die Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Der geforderte Numerus Clausus liegt hier bei 1,3. Eine Hürde, die angehende Studierende vor dem Start ins Studentenleben nehmen müssen. Wer die Kriterien nicht erfüllen kann, muss in der Regel viele Wartesemester in Kauf nehmen. Momentan sind es bis zu 10 Semester, die man überbrücken muss, sofern man auf einen Studienplatz im Nachrückverfahren hofft.
Eine mögliche Alternative kann eine Studienplatzklage sein. Nach Art. 12 des Deutschen Grundgesetzes hat ein jeder Bürger das Recht auf die freie Wahl seines Berufes, bzw. seiner Ausbildung. Studienplatzklagen berufen sich auf diesen Teil der Rechtsprechung. Da hier aber so mancher Stolperstein lauert, sollte man beim Vorhaben „Studienplatzklage“ einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon ist seit 35 Jahren auf das Hochschulrecht spezialisiert und hat in dieser Zeit schon zahlreichen Studieninteressenten zum Wunsch-Studium verholfen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie unser Angebot eines kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs in Anspruch! Wir beraten Sie gerne zu den Chancen Ihrer individuellen Studienplatzklage.


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