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19.12.2011

Software zur zentralen Studienplatzvergabe – auch 2012 noch nicht im Einsatz


Auch 2012 wird die zentrale Online-Bewerbung für Studienplätze nicht einsatzbereit sein. Das bedeutet: Bei den Anmeldungen für das kommende Semester wird das Chaos bei der Vergabe von Studienplätzen weiter gehen. Und das ausgerechnet während des Bewerber-Ansturms durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht. Wer einen Studienplatz sucht, wird sich also auch weiterhin an jeder Hochschule einzeln bewerben müssen.

Die zentrale Software zur bundesweiten Vergabe von Studienplätzen befindet sich seit Jahren in der Planung. Da sie bislang aber an fast jeder zweiten Universität und Fachhochschule nicht einwandfrei funktioniert, wird sie auch 2012 noch nicht zum Einsatz kommen. Die fatalen Folgen: Zeitaufwändige Bewerbungsverfahren einzelner Hochschulen, Zehntausende Mehrfachbewerbungen, bis zu 20.000 zulassungsbeschränkte Studienplätze, die pro Jahr unbesetzt bleiben und endlose Nachrückverfahren.

Wer diese Probleme bei der Suche nach einem Studienplatz von Anfang an umgehen möchte, der hat die Möglichkeit auf die Zulassung zum Studium über ein alternatives Zulassungsverfahren. Eine solche Alternative ist der Hochschulzugang mittels einer Studienplatzklage. Den Einstieg in dieses Verfahren bildet der Antrag auf Zulassung außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Kapazitäten. Damit bewerben sich Interessenten um Studienplätze, die nicht in den regulären Berechnungen der Universitäten enthalten sind. Möglich macht dieses Vorgehen die deutsche Rechtsprechung: Art. 12 des Deutschen Grundgesetzes sichert jedem Bürger das Recht auf die freie Wahl seines Berufes bzw. seiner Ausbildung zu.

Da bei der Durchführung einer Studienplatzklage für Laien so mancher Stolperstein lauern kann, sollte man einen erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen. René Pichon ist seit 35 Jahren im Hochschulrecht aktiv und Experte auf diesem Gebiet. Profitieren auch Sie von der Erfahrung des Fachanwalts und nehmen Sie unser Angebot eines kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs in Anspruch! Wir beraten Sie gerne zu den Chancen Ihrer individuellen Studienplatzklage.