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15.09.2011

Studienplatzklage in Tiermedizin ermöglicht Hochschulzugang


Auf den Privatsendern boomen sie derzeit: Sendungen wie „Menschen, Tiere & Doktoren“ oder „Hundkatzemaus“ erfreuen sich großer Beliebtheit und Tierärzte stehen im Fokus der Aufmerksamkeit. Die Folge: Das Studienfach Tiermedizin ist gefragt, wie schon lange nicht mehr. Doch der Zugang zum Studium ist nicht leicht. Angeboten wird das Fach an nur fünf Hochschulen in Deutschland - an der Freien Universität Berlin, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Leipzig und der LMU München. Begonnen werden kann das Studium der Tiermedizin jeweils nur zum Wintersemester.

Die Studienplätze werden ausschließlich von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, über die sich Interessenten bewerben müssen. Die Voraussetzung, um einen der begehrten Plätze zu bekommen: Je nach Bundesland wird ein NC von 1,6 oder besser gefordert. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sind die Auswahlgrenzen damit um bis zu 0,2 angestiegen, was nicht zuletzt an der erhöhten Bewerberanzahl durch doppelte Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht liegt. Wer seinen Wunsch-Studienplatz im ersten Anlauf nicht erhalten hat, muss den Traum von einer beruflichen Zukunft als Tierarzt jedoch nicht aufgeben. Denn die Nichtzulassung zum Studium ist ein Eingriff in das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 des Deutschen Grundgesetzes). Somit bildet die deutsche Rechtsprechung die Grundlage für die Möglichkeit, einen Studienplatz einklagen zu können. Für Studienplatzklage-Verfahren im Fachbereich Tiermedizin gilt: Findet ein Verwaltungsgericht freie Studienplätze, werden diese unter allen beteiligten Antragstellern verlost. Leistungskriterien finden keine Berücksichtigung.

Wer eine Studienplatzklage Tiermedizin anstrebt, sollte dabei einen erfahrenen Experten an seiner Seite wissen. Rechtsanwalt René Pichon von der Anwaltskanzlei Pichon&Pichon in Recklinghausen ist Spezialist für Studienplatzklagen. Bundesweit betreut er erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts - und das seit mehr als 35 Jahren! Wenn auch Sie Ihrem Glück auf die Sprünge helfen wollen, zögern Sie nicht: Greifen Sie einfach direkt zum Telefon und nutzen Sie das Angebot eines kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs. In diesem erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Kosten, die Chancen und den Ablauf Ihrer persönlichen Studienplatzklage.