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09.09.2011

Studienplatzklage Medizin: Jetzt Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stellen!


Für viele Abiturienten war dieser Sommer ernüchternd: Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht sind die Studienplätze knapp und die Wartezeiten noch länger als gewöhnlich. Besonders, wer Medizin studieren wollte, musste schnell erkennen: Selbst für Kandidaten mit einem Abiturdurchschnitt von 1,6 und besser klappte es nicht immer mit dem Wunsch-Studienplatz. Die letzte Möglichkeit, ohne lange Wartezeiten einen der begehrten Plätze zu ergattern: eine Medizin-Studienplatzklage. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch das Einhalten einer ganzen Reihe von Regeln und Vorgehensweisen.

Ob mit oder ohne Hochschulstart-Bewerbung gibt es jetzt noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten zu stellen. Damit bewerben sich Interessenten um Studienplätze, die in den regulären Berechnungen der Universitäten nicht enthalten sind.

Als nächstes muss die Stellung eines Eilantrags beim für die jeweilige Universität zuständigen Verwaltungsgericht erfolgen. Hier ist die Hilfestellung eines erfahrenen Anwalts angeraten. Daraufhin klärt das Gericht, ob die von der Universität angegebene Kapazitätsberechnung korrekt ist. Gibt es mehr Studienplätze, als zunächst angenommen, werden diese unter denjenigen verteilt, die einen Eilantrag gestellt haben. Da es erfahrungsgemäß mehr Antragsteller als Plätze gibt, wird in der Regel gelost. Nur an wenigen Universitäten kommen Kriterien wie die Durchschnittsnote und die bisherige Wartezeit zum Tragen. Hier haben dann Antragsteller, die im regulären Hochschulzulassungsverfahren knapp verloren haben die Chance, doch noch den gewünschten Studienplatz zu bekommen.

Der Erfolg einer Studienplatzklage hängt nicht nur vom Zeitpunkt, sondern auch von der Auswahl und Anzahl der verklagten Universitäten ab. Sinnvoll ist eine strategische Auswahl, bei der jedes Semester andere Kriterien zum Tragen kommen können, die nur Anwälte kennen, die sich nachgewiesenermaßen über Jahre hinweg mit diesem Thema auseinander gesetzt haben. Wer einen Studienplatz im Fach Medizin einklagen möchte, sollte in jedem Fall bis zu 15 Universitäten verklagen. Eine wichtige Information für Klagewillige: Einige Rechtsschutzversicherungen der Eltern übernehmen die Kosten für die Verfahren der Kinder.

Damit alle Fristen und Regeln bei der Einreichung der Klage entsprechend beachtet werden, sollte man bei der Planung einer Studienplatzklage einen Fachanwalt zu Rate ziehen. René Pichon ist ein solcher Experte. Er blickt auf mehr als 35 Jahre Erfahrung im Hochschulrecht zurück und hat bereits zahlreichen angehenden Studenten den Weg an die Hochschule geebnet. Für Interessenten bietet er ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch via Telefon an, in dem vorab wichtige Punkte, wie die Dauer, die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage geklärt werden können. Zögern Sie also nicht und informieren Sie sich gleich jetzt!