Studienplatzklage statt Ausland: alternative Hochschulzugänge
Auf Grund doppelter Abiturjahrgänge und ausgesetzter Wehrpflicht rechnet man in Deutschland in diesem Jahr mit einem besonders großen Bewerberansturm auf die Hochschulen. Da dadurch die Anforderungen der Universitäten an die angehenden Studenten steigen (z.B. im Hinblick auf die Abiturnoten), weichen viele Studieninteressenten auf Universitäten im Ausland aus. Beliebt für ein Medizin-Studium ist bspw. die Semmelweis- Universität in Budapest, die Humanmedizin als deutschsprachigen Studiengang anbietet. Doch es gibt auch Alternativen für einen erfolgreichen Hochschulzugang in Deutschland.
Schon jetzt verzeichnet die Semmelweis-Universität gestiegene Bewerberzahlen, obwohl die Frist erst Ende Mai ausläuft. Viele Bewerber kommen aus Bayern und Baden-Württemberg, weniger aus dem Norden. Sie rechnen sich hier gute Chancen auf einen Studienplatz aus, da es keinen NC gibt. Dafür erhebt die Hochschule Studiengebühren von 5.900 € pro Semester. Stipendien gibt es nicht, aber besonders leistungsstarken Studenten winkt eine Gebührenermäßigung von zehn bis 15 Prozent. Im Gegensatz zur NC-Berechnung in Deutschland wird an der Semmelweis-Universität genau geprüft, was die Bewerber in ihren Wartesemestern getan haben. Zusätzliche Punkte gibt es für diejenigen, die bereits naturwissenschaftliche Fächer studiert oder medizinbezogene Tätigkeiten ausgeübt haben.
Seit 1983 haben sich an der Semmelweis–Universität in Budapest mehr als 4.000 Studierende im deutschsprachigen Medizinstudium für Human- und Zahnmedizin eingeschrieben. Seit 2008 kooperieren die Semmelweis-Universität und die Asklepios Medical School in Hamburg. Dadurch ist es den Studenten möglich, nach dem Physikum an die Alster zu wechseln und dort das Studium nach ungarischem Curriculum fortzuführen. Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung werden das Diplom und der Titel „dr. med.“ („kleiner Doktor“) verliehen. Das Diplom ist in allen EU-Ländern anerkannt. Wer sich in Deutschland aber „Dr. med.“ nennen will, muss noch seine Doktorarbeit schreiben.
Wer trotz eines NC, der schlechter als 1,0 ist, vom Medizin-Studium träumt, ist allerdings nicht gezwungen, ins Ausland zu wechseln. Auch in Deutschland gibt es alternative Hochschulzugänge, wenn der Abischnitt nicht ausreicht. Ein solcher ist die Studienplatzklage Medizin. Die Rechtsgrundlage für eine solche Klage ist direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet (Art.12 Abs.1 GG „Berufsfreiheit“). Die Hochschulen berechnen studiengangsbezogen pro Semester, wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen. Auf Grund dieser Berechnungen wird eine Höchstzahl an Studienplätzen festgesetzt, die dann von den Hochschulen bzw. hochschul-START.de nach den üblicherweise geltenden Auswahlkriterien vergeben werden. Allerdings setzen die Hochschulen die Höchstzahlen möglichst niedrig an, so dass sehr häufig noch freie Studienplätze aufgedeckt werden können. Diese werden dann an die Kläger vergeben.
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