Union und FDP fordern eine Lockerung des Numerus Clausus in Medizin
Den Numerus Clausus für das Medizinstudium zu lockern - dazu haben Union und FDP die Bundesländer aufgefordert. Das in einem vom Bundestag mit Mehrheit verabschiedeten Entschließungsantrag zum Landärztegesetz formulierte Ziel: Die gegenwärtige Bewertung der Abiturnote zu "vermindern" und daneben auch "andere relevante justiziable Parameter" zu berücksichtigen. So soll sicher gestellt werden, dass auch Bewerber ausgewählt werden, "die eine hohe Motivation für die kurative Tätigkeit mitbringen".
Die Länder können schon heute prinzipiell bei der Zulassung eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf oder soziales Engagement stärker bewerten und somit die Gewichtung der Abiturnote verringern. Allerdings wird diese Möglichkeit bislang kaum genutzt. Das bedeutet: Derzeit haben nur die Besten eine Chance, den Wunsch-Studienplatz im regulären Auswahlverfahren zu erhalten. Wer den Medizin Numerus Clausus nicht erbringen kann, hat die Chance auf einen alternativen Hochschulzugang: zum Beispiel eine Studienplatzklage Medizin. Im Rahmen einer Studienplatzklage wird geprüft, ob die Hochschule alle Mittel genutzt hat, um den Bewerber in dem von ihm gewünschten Studiengang zuzulassen.
Plant ein Bewerber eine Studienplatzklage, sollte er dabei einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite haben, da nur er sicher stellen kann, dass alle Fristen und Regeln bei der Einreichung der Klage entsprechend beachtet werden. Rechtsanwalt René Pichon ist ein Experte im Hochschulrecht mit mehr als 35 Jahren Erfahrung. Für Interessenten bietet er ein kostenloses telefonisches Erstgespräch via Telefon an, in dem vorab wichtige Punkte, wie die Dauer, die Kosten und die persönlichen Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage geklärt werden können. Zögern Sie also nicht und informieren Sie sich gleich jetzt!


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