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14.11.2011

Urteil zur Medizin-Studienplatz-Vergabe: Sechs Jahre warten ist zulässig


Der Traum vom beruflichen Dasein als Arzt ist nicht einfach zu erreichen: Voraussetzung ist das Studium der Medizin. Doch schon beim Hochschulzugang scheitern viele. Denn hier sind entweder sehr gute Noten oder viel Geduld gefragt. Gegen zu viele Wartesemester klagten nun vier Bewerber, die seit sechs Jahren studieren wollen. Nachdem sie zunächst vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht bekamen, setzte nun das Oberverwaltungsgericht Münster die Anordnung, nach der die Bewerber vorläufig eine Zulassung erhalten sollten, aus.

Das Oberverwaltungsgericht Münster vertritt dabei die Auffassung, eine sechsjährige Wartezeit überschreite nicht die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Das beweist, wer Medizin studieren möchte, muss gegebenenfalls viel Geduld aufbringen: Die Wartezeiten werden seit Jahren länger. In der Humanmedizin kommen derzeit 44.053 Bewerber und Bewerberinnen auf 8.753 Studienplätze. Vor zehn Jahren war es nur knapp die Hälfte. Zwanzig Prozent der Studenten wählt die Stiftung für Hochschulzulassung nach Note aus. Wer einen Abi-Schnitt von 1 bis 1,1 vorweisen konnte, der wurde in der Humanmedizin zum Wintersemester direkt genommen. Doch auch wenn das aktuelle Gerichtsurteil für viele Bewerber mit einem schlechteren Notendurchschnitt einen Rückschlag darstellt: Der Traum vom Medizinstudium muss nicht ausgeträumt sein. Eine mögliche Alternative zum herkömmlichen Hochschulzugang kann eine Studienplatzklage sein.

Den Einstieg in dieses Verfahren bildet der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Damit bewerben sich Interessenten um Studienplätze, die in den regulären Berechnungen der Universitäten nicht enthalten sind. Möglich macht die Klage die deutsche Rechtsprechung selbst: Nach Art. 12 des Deutschen Grundgesetzes hat ein jeder Bürger das Recht auf die freie Wahl seines Berufes bzw. seiner Ausbildung. Da für Laien hier jedoch so mancher Stolperstein lauert, sollte man bei diesem Vorhaben einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite wissen. Seit über 35 Jahren ist Rechtsanwalt René Pichon Experte auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Profitieren auch Sie von seiner Erfahrung und nehmen Sie unser Angebot eines kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs in Anspruch! Wir beraten Sie gerne zu den Chancen Ihrer individuellen Studienplatzklage.