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08.08.2011

Zulassungsbeschränktes Masterstudium: Studienplatzklage kann helfen


Immer mehr Akademiker beenden ihr Studium im Ausland. So hat laut dem Deutschen Akademischen Austauschdienst kein westeuropäisches Land mehr eigene Studierende im Ausland vorzuweisen. Sofern dieser Trend weiter anhält, ist damit zu rechnen, dass angesichts der steigenden Studentenzahlen in zwei bis drei Jahren schon 11.000 Studierende pro Jahr nach ihrem Bachelorabschluss in Deutschland für das Masterstudium an eine ausländische Hochschule wechseln.

Das Masterstudium im Ausland ist jedoch nicht in jedem Fall die gewünschte oder optimale Lösung. Für viele Bachelor-Absolventen gibt es allerdings kaum Alternativen, da die Master-Studiengänge in den meisten Fällen zulassungsbeschränkt sind. So sind Bachelor-Absolventen, die beim Hochschulzugang erfolgreich einen Studienplatz ergattern konnten, wiederum gezwungen, sich dem Vergleich mit ihren Kommilitonen zu stellen. Häufig macht eine Hochschule den Zugang zum Masterstudium vom Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung abhängig. Nur den Besten winkt dann die Zulassung zum Master-Studiengang. Das bedeutet: Die bestandene Eignungsüberprüfung ist keine Garantie für einen Master-Studienplatz. Denn wie bereits beim Hochschulzugang, übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der freien Studienplätze in vielen Fällen erheblich. Dies betrifft ganz besonders die Lehramts- und Psychologie-Studiengänge.

Was viele nicht wissen: Auch ein Master-Studium lässt sich einklagen. Denn wie die Nichtzulassung zum Studium ist auch die Nichtzulassung zum Master-Studium ein Eingriff in das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 des Deutschen Grundgesetzes). Schließlich stellt der Master-Abschluss die Voraussetzung für eine Vielzahl von Berufen dar. Kann ein Bewerber z.B. die erfolgreich bestandene Eignungsfeststellungsprüfung vorweisen, ist wie in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen auch beim Master die Möglichkeit der Durchführung einer Studienplatzklage gegeben.

Möchten Sie diesen Weg gehen, so kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig und warten Sie nicht ab, bis Sie im regulären Bewerbungsverfahren einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon steht Ihnen mit mehr als 35 Jahren Erfahrung im Hochschulrecht bei Ihrer individuellen Studienplatzklage zur Seite. Eine erste Einschätzung Ihrer Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage geben wir Ihnen gerne in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch.