Freiversuch
Ein Freiversuch bzw. Freischuss steht in einigen Studiengängen für die Möglichkeit, zu Prüfungen anzutreten und im Falle des Nichtbestehens so zu tun, als ob dieser Versuch gar nicht erst stattgefunden hätte. Voraussetzung für einen Freischuss ist aber, dass man sich bereits häufig schon während der Prüfung für oder gegen diesen Freiversuch entscheiden muss. In einigen Studiengängen wie z. B. Jura, wurden Freiversuche eingeführt, um einen Anreiz für kürzere Studienzeiten zu schaffen.
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