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Fristen Studienplatzklage

Ihr Abiturdurchschnitt, also der Numerus Clausus, reicht nicht aus für eine direkte Zulassung zum Wunschstudium? Ein Verfahren auf "Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität", besser bekannt als Studienplatzklage, ist eine Alternative zu langen Wartesemestern oder einem Studium gegen erhebliche Studiengebühren im Ausland.

Wichtig ist jedoch: Damit eine Studienplatzklage überhaupt eine Chance hat, müssen entsprechende Fristen eingehalten werden. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig vor den frühen Ausschlussfristen mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung.

Fristen Studienplatzklage Wintersemester: 15. Juli.
Fristen Studienplatzklage Sommersemester: 15. Januar.

Dort, wo die frühen Ausschlussfristen gelten, bestehen gute Chancen auf den Erfolg einer Klage. Wurde ein fristgerechter, sogenannter Direktantrag gestellt, heißt es für den Kläger: warten. Denn die Bescheidungspraxis bei den Hochschulen ist sehr unterschiedlich. Während einige Hochschulen recht zeitnah die Direktanträge ablehnen, erlassen andere die Ablehnungsbescheide erst, wenn das Verfahren der Studienplatzklage bereits beendet ist. Zum Glück ist das Vorliegen eines Ablehnungsbescheides keine Voraussetzung für die Studienplatzklage.

Interessieren Sie sich für eine Studienplatzklage und die Fristen einer Studienplatzklage? Dann ist die Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon genau das, was Sie suchen: Als älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands blicken wir auf 35 Jahre Erfahrung im Hochschulrecht zurück. In einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch klären wir unverbindlich Ihre dringendsten Fragen zum Thema „Studienplatzklage“. Zögern Sie nicht und rufen Sie an!