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Hochschulrecht

Das Hochschulrecht ist ein Abschnitt des Besonderen Verwaltungsrechts und beschäftigt sich mit der Gesetzgebung an deutschen Hochschulen. Basierend auf dem Hochschulrahmengesetz (kurz HRG) regelt das Hochschulrecht interne Abläufe der Hochschulverfassung, die Prüfungsordnung und das Berufungsverfahren - das Bewerbungsverfahren zu einer Professur.

Für Studienplatz-Bewerber ist der wichtigste Teil des Hochschulrechts der des Hochschulzulassungsrechts. Da jedem deutschen Staatsbürger durch das Grundgesetz ein Recht auf freie Berufswahl zugesagt wird, existiert die Möglichkeit einer Klage zur Zulassung zum Studienplatz. Im Hochschulzulassungsverfahren werden die Kapazitäten der jeweiligen Hochschulen kontrolliert. Besitzt eine Hochschule mehr Kapazitäten als sie in Studienplätzen anbietet, erhalten die Mandanten der Studienplatzklage die Zusage zum Studienplatz.

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