Medizinstudium einklagen
Nach wie vor ist bei angehenden Studierenden der Medizin-Studienplatz einer der meist gefragten Studienplätze überhaupt. Viele Interessenten scheitern jedoch bereits bei der Vergabe der Studienplatze durch die Stiftung für Hochschulzulassung an den hohen Voraussetzungen, die für ein Medizinstudium nötig sind.
Die aktuellen Zahlen für das Wintersemester 2011/12 verdeutlichen folgendes: Spitzenreiter in Sachen Zugangsvoraussetzungen ist das Bundesland Baden-Württemberg, das 20 Prozent der Medizin-Studienplätze an Interessenten mit einem Abitur NC von 1,0 vergibt. Am Ende der Liste liegen die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein. Hier kommen auch Studienbewerber zum Zug, die einen NC von 1,2 vorweisen können.
Doch auch für Studieninteressierte, die diese Werte nicht erreicht haben, gibt es die Chance auf einen Medizin-Studienplatz. Denn sie können Ihr Medizinstudium einklagen. Rechtsanwalt René Pichon ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich Hochschulrecht aktiv und betreut Sie umfassend bei Ihrem Vorhaben, ein Medizinstudium einzuklagen.
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