Nachrückverfahren
Im Nachrückverfahren werden Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die von StudienbewerberInnen nicht angenommen wurden, an bisher leer ausgegangene BewerberInnen vergeben. Viele angehende Studenten bewerben sich an mehreren Unis gleichzeitig, um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Bekommen sie dann an an ihrer Wunsch-Uni einen Platz, so ziehen sie ihre Bewerbungen an den anderen Unis zurück. Somit bleibt eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen unbesetzt.
Sie haben eine Absage für Ihren gewünschten Studienplatz erhalten und sind auch im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt worden? Dann können Sie Ihren Studienplatz einklagen! Studienplatzklage-Pichon berät Sie gern darüber, wie ihre Chancen stehen und was Ihre nächsten Schritte sein könnten. Wenden Sie sich einfach in einem kostenlosen Erstgespräch an uns.
zurück zum Studienplatz-Glossar


Klären Sie die ersten Fragen:
- Wie sind die Chancen einer Klage?
- Wie lange dauert es?
- Wie hoch sind die Kosten?
Erreichbar zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00h - 17:00h
Freitag 9:00h - 12:00h
