Referendariat
Als Referendariat wird die Zeit bezeichnet, in der man praktische Einblicke ins Berufserleben bekommt, die von der Hochschule nicht vermittelt werden könnnen. In Deutschland sind die meisten Referendare in zwei große Gruppen einzuteilen: Rechtsreferendare starten nach dem ersten Staatsexamen ihr Referendariat und leisten damit einen Teil zur Ausbildung zum Volljuristen ab.
In der Lehramtsausbildung legen die Lehreranwärter im Laufe des Referendariats den zweiten Teil ihrer Ausbildung ab. Phase 1 beschäftigt sich mit der Erlangung der wissenschaftlichen Grundlagen, die in Phase 2 praktisch angewendet werden müssen. In beiden Fällen wird zum Ende des Referendariats das zweite Staatsexamen abgelegt.
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