"Ihr Studienplatz ist unser gemeinsames Ziel"

Älteste spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit ist für jeden Studiengang in der Prüfungsordnung festgelegt und beschreibt die Soll-Dauer bis zum abgeschlossenen Studium. Die Unis sind verpflichtet, Studienordnungen und Lehrangebot so zu gestalten, dass das Studium innerhalb dieser vorgeschriebenen Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.

Oft ist die Regelstudienzeit für Studenten jedoch eine nicht zu nehmende Hürde, da die zunehmende finanzielle Belastung das Studieren ohne Nebenjob für viele unmöglich macht. Aus diesem Grund kann die eigene Studienzeit bis zum erfolgreichen Abschluss stark verlängert werden. Auch das BAföG richtet sich mit seiner Förderungshöchstdauer nach der Regelstudienzeit.