Studentenwerke
In Deutschland gelten Studentenwerke als Förderer von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belangen der Studierenden. Zur Anfangszeit der Studentenwerke galten diese als reine Selbsthilfeeinrichtungen der Studierenden. Mittlerweile haben sich die Studentenwerke durch Verankerung in den Ländergesetzen zu ernstzunehmenden Anstalten des öffentlichen Rechts entwickelt. In der Bundesrepublik existieren derzeit 58 Studentenwerke, die sich unter anderem um die Verwaltung und den Betrieb von Wohnheimen kümmert. Darüber hinaus bieten die Studentenwerke auch Beratungen zu psychologischen und sozialen Fragen an.
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