Studienplatz einklagen

Ihre Studium-Bewerbung wurde abgelehnt oder Sie haben lange Wartesemester vor sich? Um ihr Studium dennoch schnellstmöglich beginnen zu können, können Sie Ihren Studienplatz einklagen.

Unsere Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte kann Ihnen dabei helfen, Ihr verfassungsmäßig verbürgtes Grundrecht auf Zulassung zum Studium geltend zu machen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung beim Studienplatz einklagen, kennen wir die Wege und Möglichkeiten, um Ihnen ein Studium zu ermöglichen. Seit nun mehr 40 Jahren führen wir erfolgreich Studienplatzklagen durch und beraten darüber hinaus zu weiteren Studiumsthemen wie Auslandsstudium und/oder weiteren Quereinstiegsmöglichkeiten.

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Wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches telefonisches Erstgespräch, bei dem wir zusammen Ihre Situation ergründen und herausfinden, wie wir Ihnen am Besten helfen können. Die Situation an den Universitäten ändert sich von Semester zu Semester, so dass sich jedesmal neue Möglichkeiten bieten. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Situation sehr genau und können die richtigen Wege für Sie aufzeigen.

Bei unserem Erstgespräch finden wir daher gemeinsam mit Ihnen heraus, wo die besten Chancen für Sie liegen, wenn wir Ihren Studienplatz einklagen und können Ihnen somit einen zügigen Start in Ihre akademische Laufbahn und dadurch anschließend einen erfolgreichen Einstieg in eine erfolreiche berufliche Karriere ermöglichen.

Mehr als 40 Jahre Erfahrung mit Studienplatzklagen: Pichon & Pichon Rechtsanwälte. 

Vertrauen Sie nicht irgendjemandem – vertrauen Sie uns!

Für Ihren Erfolg

Ihre Vorteile bei der Studienplatzklage mit der Kanzlei Pichon

  • Kostenloses telefonisches Erstgespräch
  • Ein zuverlässiger und erfahrener Partner
  • 50 Jahre Kompetenz bei Studienplatzklagen – bundesweit und bei zahlreichen Fächern

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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