
STUDIENPLATZKLAGE - JETZT STUDIENPLATZ EINKLAGEN!
Sie haben Ihr Abitur in der Tasche und möchten Ihr Wunschstudium schnellstmöglich beginnen oder wünschen nach bereits abgeschlossenem Hochschulstudium die Zulassung zu einem Aufbaustudiengang? Die Zusage zum Studienplatz blieb jedoch bislang aus?
Eine fehlende Zusage zum Studienplatz muss nicht das Ende aller Träume sein, denn durch eine Studienplatzklage haben Sie die Möglichkeit Ihr Wunschstudium trotz Absage zu beginnen.
Mit der Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon haben Sie einen erfahrenen Partner für die Studienplatzklage an Ihrer Seite. Seit mehr als 35 Jahren klagen wir für unsere Mandanten bundesweit Studienplätze ein - und das mit Erfolg!
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Ihre Rechtsanwälte PICHON & PICHON
Studienplatzklage - Fachhochschulen gewinnen an Attraktivität gegenüber Universitäten
Für jeden, der nach dem Abitur studieren möchte, stellt sich früher oder später die Frage: „Wo möchte ich mein Studium beginnen? An einer Universität oder an einer Fachhochschule?“ Während mit dem Fachhochschulstudium bei den......mehr
Urteil zur Medizin-Studienplatz-Vergabe: Sechs Jahre warten ist zulässig
Der Traum vom beruflichen Dasein als Arzt ist nicht einfach zu erreichen: Voraussetzung ist das Studium der Medizin. Doch schon beim Hochschulzugang scheitern viele. Denn hier sind entweder sehr gute Noten oder viel Geduld......mehr
Zahlreiche Neuerungen bei der Zulassung zum Psychologie-Studium - Rechtsanwalt René Pichon klärt auf:
Die persönlichen Motive für ein Psychologie-Studium sind ebenso vielfältig wie die Branchen, in denen Psychologen tätig sein können. Da sind nicht nur diejenigen, die nach ihrem Studium im klinischen Bereich arbeiten. Auch in......mehr
Sie haben Ihren Studienplatz leider nicht direkt über die hochschulSTART-Studienplatzvergabe erhalten? Auch Ihre Wunsch-Universität hat Sie abgelehnt? Lesen Sie in unserer Rubrik "News zum Thema Studienplatzklage" jede Woche die neuesten Informationen über die Themen Hochschulrecht, Studienplatz einklagen oder über aktuelle Ereignisse aus dem Ressort. Wir vom Rechtsanwalt-Team Pichon & Pichon freuen uns über Ihre positiven Rückmeldungen.


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