
STUDIENPLATZKLAGE - JETZT STUDIENPLATZ EINKLAGEN!
Sie haben Ihr Abitur in der Tasche und möchten Ihr Wunschstudium schnellstmöglich beginnen oder wünschen nach bereits abgeschlossenem Hochschulstudium die Zulassung zu einem Aufbaustudiengang? Die Zusage zum Studienplatz blieb jedoch bislang aus?
Eine fehlende Zusage zum Studienplatz muss nicht das Ende aller Träume sein, denn durch eine Studienplatzklage haben Sie die Möglichkeit Ihr Wunschstudium trotz Absage zu beginnen.
Mit der Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon haben Sie einen erfahrenen Partner für die Studienplatzklage an Ihrer Seite. Seit mehr als 35 Jahren klagen wir für unsere Mandanten bundesweit Studienplätze ein - und das mit Erfolg!
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Neues Angebot für Landärzte der Universität in Halle
Dass auf dem Land Ärztenachwuchs fehlt, ist ein seit langem bekanntes Problem: Junge Ärzte schätzen die Vorteile, die eine Tätigkeit in der Stadt ihnen bietet. In ländlichen Gegenden dagegen werden auf Grund des Nachwuchsmangels......mehr
Erfolgreicher Studien-Abschluss für 95 Prozent der Medizinstudenten
Eine Analyse des Statistischen Bundesamtes zeigt: Wer einmal ein Medizinstudium aufnimmt, der schließt es in den meisten Fällen erfolgreich ab. So erreichten fast 95 Prozent der Medizinstudierenden, die ihr Studium im Jahr 2000......mehr
Fristen für Bewerbung auf außerkapazitäre Zulassung in den Fächern Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie enden an wenigen Universitäten am 15. Juli
Nun ist es soweit: Der erste doppelte Abiturjahrgang hat seine Reifeprüfung in der Tasche, die letzten Schultage liegen hinter den frischgebackenen Abiturienten. Doch lange können sie sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Wer im......mehr
Sie haben Ihren Studienplatz leider nicht direkt über die hochschulSTART-Studienplatzvergabe erhalten? Auch Ihre Wunsch-Universität hat Sie abgelehnt? Lesen Sie in unserer Rubrik "News zum Thema Studienplatzklage" jede Woche die neuesten Informationen über die Themen Hochschulrecht, Studienplatz einklagen oder über aktuelle Ereignisse aus dem Ressort. Wir vom Rechtsanwalt-Team Pichon & Pichon freuen uns über Ihre positiven Rückmeldungen.


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