
Psychologie Studienplatzklage
Das Psychologie-Studium ist einer der beliebtesten geisteswissenschaftlichen Studiengänge. Das liegt nicht zuletzt an den vielfältigen Berufsbildern, die ausgebildete Psychologen nach ihrem Studium bekleiden können. Neben einer Tätigkeit im klinischen Bereich werden auch in großen Unternehmen und Konzernen Psychologen gebraucht, die sich mit der Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigen. Zudem ist die Rechtspsychologie ein weites Feld und auch in der Werbung sind Psychologen gefragt, die dabei helfen, erfolgreiche Kampagnen zu entwickeln. Kein Wunder, dass bei diesen zahlreichen Möglichkeiten viele angehende Studierende den Wunsch haben, ein Psychologie-Studium zu beginnen.
Wer ein solches Studium plant, sollte jedoch wissen, dass sich in den vergangenen Jahren einiges bei der Zulassung zum Studium geändert hat. Zum einen ist der Abschluss, den Studierende im Fach Psychologie anstreben, ein anderer. War Psychologie früher noch ein Diplomstudiengang, wurde dieses in den letzten Jahren sukzessive auf das Bachelor- und Master-System umgestellt. Entsprechend unterzog man auch das Zulassungsverfahren zahlreichen Neuerungen. Nach wie vor zählt Psychologie zu den zulassungsbeschränkten Fächern. Für eine direkte Zulassung ist ein Abiturdurchschnitt von mindestens 2,1, meist erheblich niedriger, von Nöten. Ansonsten beträgt die Wartezeit zwischen 5 und 7 Jahren.
Sie bringen den erforderlichen Psychologie NC leider nicht mit? - Das muss nicht das Ende Ihrer Träume vom Psychologie-Studium bedeuten! Mittels einer Psychologie Studienplatzklage haben Sie die Chance, trotz einer Absage der Hochschule den Zugang zum Psychologie-Studium zu erhalten.
Das Verfahren kurz erklärt: Die Studienplatzklage verläuft in drei Schritten. Zunächst wird an der gewünschten Universität ein schriftlicher Antrag auf eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt. Dabei sollte man einen erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen, da es je nach Bundesland unterschiedliche Fristen und Formvorgaben gibt, die für ein erfolgreiches Vorgehen unbedingt eingehalten werden müssen. Anschließend stellt der spezialisierte Fachanwalt einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht auf außerkapazitäre Zulassung. Daraufhin wird die entsprechende Hochschule einer Kapazitätsprüfung unterzogen. Dabei werden nicht ausgeschöpfte Kapazitäten an der Hochschule ermittelt. Konnten weitere Kapazitäten nachgewiesen werden, wird die Hochschule dazu verurteilt, die Plätze zu vergeben, was in den meisten Fällen durch ein Losverfahren geschieht, da die Zahl der Kläger oftmals die Zahl der zusätzlichen Studienplätze übersteigt. Oft wird auch ein Vergleich mit der Universität geschlossen, durch den die Mandanten dann einen endgültigen Studienplatz erhalten. Bisher haben wir immer alle Mandanten innerhalb eines Semesters unterbringen können. Wenn dies nicht an der "Lieblingsuni" geschieht, kann durch ein Ortswechselverfahren oftmals gewechselt werden. Primär geht es zunächst darum, den gewünschten Studienplatz zu erhalten.
- Regelstudienzeit: 6 Semester (Bachelor)
- Master 1,5 - 2 Jahre
- modular aufgebauter Studiengang
- Bachelor: regelmäßige Leistungsnachweise (Prüfungen und Klausuren)
Für eine ausführliche Beratung zum Thema Studienplatzklage Psychologie kontaktieren Sie die Studienplatzklage Pichon. Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung ist die Studienplatzklage Pichon Deutschlands älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei im Hochschulrecht. Im kostenlosen telefonischen Erstgespräch geben wir Ihnen erste Informationen zu Ihrer persönlichen Studienplatzklage.
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Klären Sie die ersten Fragen:
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