
STUDIENPLATZKLAGE
Allgemeine Infos:
Ziel einer Studienplatzklage ist es, Ihnen zu Ihrem gewünschten Studienplatz zu verhelfen!
Das Recht auf freie Berufswahl ist grundgesetzlich garantiert, daher zielt die Klage darauf ab, der jeweils beteiligten Universität eine Prüfung der vergebenen Anzahl von Studienplätzen aufzuerlegen.
Die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Diese Faktoren kennen wir als erfahrene Anwälte des Kapazitätsrechts und können nach deren Abwägung die Universitäten für Sie „herauspicken“, bei denen eine Klage die größte Chance auf Erfolg hat.
Denn die Klagen sind erfolgversprechend - regelmäßig stellen die Gerichte fest, dass zu wenig Studienplätze eines Studienganges vergeben wurden!
Diese zusätzlich eingerichteten Studienplätze werden dann zumeist unter den Klägern verlost, so kann man oft lange Wartezeiten von bis zu elf Semestern umgehen.
Zumeist handelt es sich bei den einzuklagenden Studiengängen um die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie und Pharmazie.
Auch andere Fächer sind oft mit einem hohen NC belegt. Eine anwaltliche Vertretung führt hier im Regelfall zum Erfolg, denn die Anzahl an Klägern ist recht gering.
Wir, die Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte, vertreten Sie gern in dieser und jeder anderen Angelegenheit des Kapazitäts- und Hochschulrechts! Kontakt: Tel. 02361-59055 oder E-Mail info@studienplatzklage-pichon.de.


Klären Sie die ersten Fragen:
- Wie sind die Chancen einer Klage?
- Wie lange dauert es?
- Wie hoch sind die Kosten?
Erreichbar zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00h - 17:00h
Freitag 9:00h - 12:00h
