Bewerbung bei hochschulstart versäumt .... was jetzt

07. 06. 2021

Sie sind Alt-Abiturient und haben es versäumt, sich erneut bei hochschulstart zu bewerben?

Die vielen langen Wochenenden und die ungewohnte Zeit durch die Corona Pandemie haben vielfach dazu geführt, dass die Bewerbung bei hochschulstart für die medizinischen Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) bzw. die Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (Zulassungsbeschränkt, örtlicher NC, ...Psychologie, Lehramt) teilnehmen, versäumt wurde.

Wenn Sie Alt-Abiturient sind, so ist die Bewerbungsfrist am 31.05.2021 abgelaufen.

Das ist zum Glück nur ein bedingt unglücklicher Zustand. Einige Bundesländer/Universitäten fordern den Nachweis, dass Sie sich im regulären Verfahren um einen Studienplatz bemüht haben. Aber nicht alle!

Bevor Sie den Kopf in den Sand stecken und vermuten, dass zum Wintersemester nichts mehr möglich ist, ... nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir zeigen Ihnen, wie SIe trotz dieses Umstandes zu Ihrem Studienplatz gelangen können. Eine Kapazitätsklage oder Studienplatzklage ist Ihr möglicher Weg.

Nutzen Sie unser kostenfreies, telefonisches Erstgespräch - Studieren trotz verpasster Bewerbungsfrist.

Sie erreichen uns in der Zeit von 09:00 - 17:00 Uhr unter 02361 - 59 0 55.

Kanzlei Pichon + Pichon, seit über 45 Jahren Ihr Ratgeber und Anwalt in Sachen Studienplatzklage

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