Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

01. 09. 2021

Eine Bescherung im Sommer - Zulassung zum Studium

Bereits Mitte August durften wir die freudige Nachricht der Zulassung zum Studium der Zahnmedizin überbringen.

Aufgrund des vor dem Verwaltunsgerichtes geschlossenen Vergleichs hat das angeordnete Losverfahren stattgefunden. Hierbei wurde der einzige Vollstudienplatz verlost und ging an unseren Mandanten.

Wir gratulieren herzlich und wünschen neben Erfolg und Freude auch die immer dazugehörige Portion Glück.

Die Erlangung eines Studienplatzes ist nicht selbstverständlich. Oftmals erhalten die Studierwilligen Ablehnugsbescheide aufgrund nicht verfügbarer Kapazitäten, so die Berechnungen der Universitäten korrekt sind.

Um sich dennoch den Traum von seinem Wunschstudium erfüllen zu können, ist häufig die Studienplatzklage der einzige Weg. 

Ob es nun die Abiturnote ist, die dem Studium im Weg steht oder der eher schlechtere Bachelor Abschluss für den Masterstudienplatz - bei der Studienplatzklage werden derartige Faktoren nicht mehr berücksichtigt.

Das Recht, die angestrebte Berufswahl ausüben zu können, zu der ein Studium erforderlich ist, ist im Grundgesetz verankert.

Selbstredend gibt es Alternativen zur sog. Studienplatzklage, die im eigentlichen SInne eine Kapazitätsklage ist. Diese Alternative könnte sein, im Ausland zu studieren, sich an einer privaten Hochschule zu immatrikulieren oder seinen Traum aufzugeben.

Um sich mit diesen Alternativen auseinaderzusetzen, sind aufwändige Recherchen erfordelrich.

Beginnen Sie gerne bei uns mit der EInholung von Informationen zur Studienplatzklage - wir sind seit über 45 Jahren im Verwaltungsrecht tätig und haben unzähligen Studierwilligen zum Studienplatz verholfen, auch schon Generationen übergreifend.

Wir begleiten SIe professionell und individuell - kontaktieren Sie uns noch VOR dem Erhalt etwaiger Ablehnugsbescheide um erste Infromationen zu erhalten und keine Fristen zu versäumen.

Wir freuen uns auf Sie.

 

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