Weil Erfahrung punktet ... Studienplatzklage

12. 01. 2022

Zahlreiche Studenten der Medizin beginnen ihr Studium im Ausland und wollen zum klinischen Teil wieder zurückkehren in die Bundesrepublik.

Haben Sie auch Ihr Studium im Ausland begonnen?

Insbesondere in der Medizin beginnen viele junge Menschen ihr Studium im Ausland, da der Abiturdurchschnitt für die Zulassung in der Bundesrepublik nicht ausreicht.

Meist recht schnell stellt sich heraus, dass Studieren in einem anderen Land, fernab von Freunden und der Vertrautheit, doch nicht so spannend ist.

Dann heißt es: Rückkehr nach Deutschland!

Ganz gleich, in welchem Fachsemester Sie sich befinden, eine Studienplatzklage kann Ihnen helfen, in der BRD weiter zu studieren.

Zunächst jedoch sind auch hier Formalien zu beachten: Grundsätzlich ist eine Bewerbung an den deutschen Hochschulen unerlässlich.

Die Anerkennung der bisherigen Leistungen muss beantragt werden, um die Einordnung in das korrekte Fachsemester nachweisen zu können.

Je frühzeitiger Sie sich bewerben, desto größer die Chancen. In der Regel ist die Konkurrenz im vorklinischen Bereich nicht so groß, da die meisten Rückkehrer NACH dem Physikum die Rückkehr in die BRD anstreben.

Beachten Sie, dass spätestens ab dem klinischen Teil des Medizinstudiums die Landessprache benötigt wird, um den Kontakt zu den Patienten zu ermöglichen.

Planen Sie Ihre Rückkehr - gerne mit uns - der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei im Hochschulrecht!

Wir beraten und betreuen unsere Mandantinnen und Mandanten bereits seit Beginn der 70er Jahre - kompetent, individuell und diskret.

Das gesamte Team der Studienplatzklage Pichon + Pichon steht Ihnen mit all seiner Erfahrung zur Verfügung. 

 

 

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