Ausbildungsreform - Psychotherapie wird Studiengang

05. 03. 2019

Der Bundestag und der Bundesrat müssen dem noch zustimmen, die Eckdaten stehen jedoich bereits fest. Nach einem dreijährigen Bachelor Studium und einem zweijährigen Masterstudium soll die Approbation erteilt werden. Bisher haben Psychotherapeuten ein Studium der Psychologie absolvieren müssen und zusätzlich wurde die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten gefordert. Nach der Reform soll nebst dem erfolgreichen Bachelor- und Masterabschluss eine Weiterbildung in einer stationären und ambulanten Einrichtung erforderlich sein, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die Details der Ausbildung bedürfen noch der Ausarbeitung. Dem Artikel der FAZ vom 28.02.2019 ist zu entnehmen, dass die Bundespsychotherapeutenkammer den Beschluss des Bundeskabinetts zur Reformierung als wegweisend betrachtet, Nachbesserungsbedarf jedoch weiterhin bestehe. Psychotherapie: Laut jüngsten Erkenntnissen sollen rund 30 Prozent der Allgemeinbevölkerung an psychischen Störungen leiden. Die Zahlen der Erkrankungen seien relativ konstant. Jedoch ist der Einfluss auf die Gesellschaft und das gesellschaftliche Leben gewachsen. Die mögliche soziale Ausgrenzung und der massive Einfluss auf das ökonomische System, beispielsweise durch lange Ausfallzeiten im Berufsleben, müssen durch zeitnahe therapeutische Behandlungen aufgefangen werden. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten, der auch für die gesetzlich versicherten Krankenkassenmitglieder tätig sein darf, ist ein jedoch kostspieliger Weg.

Demzufolge können rein statistisch nur etwa 11 Prozent der Erkrankten behandelt werden, da das Angebot an Fachkräften nicht ausreicht.

Die Ausbildungsreform soll den Beruf "Attraktiver" machen um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

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