Fristen für die Stellung außerkapazitärer Anträge auf Zulassung
Es ist ein Trugschluss, dass eine Studienplatzklage erst mit dem Ablehnungsbescheid in „Gang“ gesetzt werden kann.
Eher das Gegenteil ist der Fall.
In der Regel werden die Ablehnungsbescheide versandt zu einem Zeitpunkt, wo in bestimmten Bundesländern eine Studienplatzklage nicht mehr möglich ist.
Vielfach sind die Fristen zur Stellung der Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zeitgleich mit der innerkapazitären Bewerbungsfrist, z. B. in Badem-Württenberg der 15.07. eines jeden Jahres für das Wintersemester.
Es ist daher zwingend erforderlich, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen über eine mögliche Studienplatzklage.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig und frühzeitig über Ihre Möglichkeiten.
Die aktuell zu beachtende Frist für das Sommersemester ist für
Universitätsanträge in Bremen der 15.03.2022
Fachhochschul Anträge in Bremen der 10.03.2022
Universitätsanträge Brandenburg (z. B. Potsdam) 15.03.2022
Universitätsanträge für das Saarland 15.03.2022.
Weiter geht es dann mit dem 01. April 2022
für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen - Schleswig-Holstein - Berlin - Niedersachsen und Sachsen.
Rufen Sie uns gerne an, bei einem unverbindlichen, telefonischen Erstgespräch werden sicher Ihre ersten Unsicherheiten zu beseitigen sein.
Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Angelegenheiten der Studienplatzklage – Vertrauen Sie über 45 Jahren Erfahrung.
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