FRISTEN - Bremen, Brandenburg, Berlin, Saarland und NRW
Eine Studienplatzklage verläuft in mehreren Schritten. Nicht zu vergessen, die Antragstellungen sind fristgebunden.
Um hier keinerlei Versäumnisse zu erleben, sollten Sie sich rechtzeitig mit einer erfahrenen Kanzlei in Verbindung setzen, um auf der einen Seite Ihre Möglichkeiten zu erfahren und andererseits keine Fristen zu versäumen.
Aktuell stehen die Fristen für
Brandenburg, Saarland, Bremen, Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein, Berlin,Niedersachsen und Sachsen
an.
Eine Studienplatzklage beinhaltet insbesondere den Antrag an die Universität auf außerkapazitäre Zulassung, dieser Antrag unterliegt einer Ausschlußfrist.
Wir sind die älteste, auf Studienplatzklagen spezialisierte Fachanwaltskanzlei und stellen bundesweit unsere Erfahrungen zur Verfügung.
Corona konform bieten wir Ihnen gerne auch wieder persönliche Termine an, kontaktieren Sie uns hierzu.
Wir beraten individuell, gleichgültig um welches Studienfach es sich handelt.
Studienplatzklage Medizin, Zahnmedizin, Lehramt, Architektur, Sport, Jura, Psychologie, Psychotherapie, Bachelor und Master – gemeinsam erarbeiten wir eine auf Sie zugeschnittene Strategie.
Kontaktieren Sie uns, rufen Sie gerne an oder nutzen unser Kontaktformular!
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
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