Alt-Abiturienten - Fristablauf für die eigene Bewerbung nicht versäumen

20. 05. 2022

Für die Bewerbung der sog. Alt-Abiturienten - also alle von Ihnen, die nicht in diesem Frühjahr 2022 das Abitur absolvieren, gelten andere Fristen als für die "Neuen".

Gleichgültig, welches Studienfach Sie studieren möchten, für Ihre Bewerbung sind Fristen einzuhalten.

Je nach Studienfach, Lehramt, BWL, Medizin, Zahnmedizin, Psychologie, Jura.... prüfen Sie zum Einen, ob das Vergabe Verfahren über das sog. DoSV ( Dialogorientiertes Serviceverfahren ) abgewickelt wird oder eine Bewerbung ausschließlich über die Universität erforderlich ist.

Erkundigen Sie sich bei hochschulstart.de oder an Ihrer Wunsch Universität.

Beachten Sie hierbei die Fristen und Formerfordernisse.

Sie blicken nicht durch? Nutzen Sie die Möglichkeit eines ersten, kostenfreien Telefongesprächs.

Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei, die sich mit dem Thema Studienplatzklagen / Kapazitätsklagen seit mehr als 45 Jahren beschäftigt. Vertrauen SIe unserer Erfahrung, wir arbeiten transparent und individuell auf Sie abgestimmt.

 

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