Rückkehr aus dem Ausland - Fortsetzung des Studiums in Deutschland

26. 02. 2019

Eine Vielzahl der Studenten, die das Medizinstudium im Ausland begonnen haben, erwägen eine Rückkehr nach Deutschland zur Fortsetzung des Studiums. Diese Entscheidung erfolgt aus den verschiedensten Gründen. Allen gemein ist jedoch, dass es einiges zu beachten gibt. Um in ein höheres Fachsemester zugelassen werden zu können, ist es zwingend erforderlich, die bisherigen Leistungen aus dem Auslands-Studium anrechnen zu lassen.

Die Anrechnung der bisherigen Studienleistungen sind z. B. bei den Landesprüfungsämtern zu beantragen. Die Webseite des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen hält hierzu die zuständigen Ämter mit Kontaktdaten bereit. Informieren Sie sich rechtzeitig über die möglichen Anrechnungen, da diese nicht 1:1 erfolgen und auch Länderspezifisch differieren. Erwägen Sie die Rückkehr zur Fortsetzung des Medizin Studiums nach dem Physikum? Auch hier ist die Anerkennung des Physikums zwingend erforderlich. In der Regel ist die Anerkennung recht unkompliziert, einige Rückkehrer aus dem Ausland berichten dennoch von Hürden. Planen Sie Ihre Rückkehr aus dem Ausland zur Fortsetzung des Medizin Studiums umsichtig. Gerne beraten wir Sie hierzu. Eine frühe Kontaktaufnahme um Fristen zu wahren ist hier unabdingbar.

zurück

Rufen Sie uns an

Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr