Versäumen Sie nicht die erste frühe Frist zur Studienplatzklage

13. 07. 2022

Es ist ein Irrglauben, dass für die Studienplatzklage der Ablehnungsbescheid abgewartet werden muss.

 

Im Gegenteil!

 

Die erste frühe Frist zur Antragstellung läuft am 15.07. ab!

 


Versäumen Sie diese nicht. Es ist dann in vielen Bundesländern nicht mehr möglich, eine Studienplatzklage einzureichen.

Informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei einem telefonischen Erstgespräch bei uns.
Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen.

 

 

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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