Die ersten Ablehnungsbescheide werden versandt

24. 08. 2022

Ernüchternde Nachrichten - wenn der Ablehnungsbescheid eintrudelt, ist Enttäuschung vorprogrammiert und die Sorge groß, das Wunschstudium nicht aufnehmen zu können.

Mit dem Ablehnungsbescheid ist jedoch noch nicht alles entschieden.

Das sog. koordinierte Nachrückverfahren, für das sie sich gesondert oftmals anmelden müssen, kann durchaus noch zu dem ersehnten Studienplatz führen.

 

Und wenn nicht, bleibt evtl. eine Studienplatzklage in Betracht zu ziehen!

In der Regel fällt der Studienbewerber aus dem Raster, weil der geforderte NC nicht vorhanden ist.

Bei einer Studienplatzklage Medizin und auch bei den anderen Studienfächern wie Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit usw. wird der NC nicht gewertet!

Es geht ausschließlich um nicht genutzte, freie Kapazitäten, die die Hochschule Studierwilligen nicht zur Verfügung stellt.

Warten Sie nicht länger und informieren sich bei uns - wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklagen.

Nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch unter 02361 - 59 0 55.

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