Ablehnungsbescheide und Studienplatzklage

25. 08. 2022

Wie kann ich meinen Studienplatz einklagen?

Benötige ich hierzu zwingend einen Ablehnungsbescheid? - Nein!

Oft kommen Mandanten auf uns zu um sich über das Procedere der Studienplatzklage zu erkundigen.

Meist argumentieren die Studierwilligen und deren Familie, dass der Ablehnungsbescheid noch nicht erstellt sei bzw. noch nicht erteilt wurde. 

Tatsächlich ist es auch nicht erforderlich, diesen bereits erhalten zu haben. Im Gegenteil, oft ist es bereits zu spät, in einem bestimmtne Bundesland eine Studienplatzklage anzustreben, wenn der Ablehnungsbescheid abgewartet wurde.

Natürlich hofft ein jeder Studierwillige, dass der ersehnte Studienplatz zugeteilt wird. In der Regel ist jedoch mit einem eher durchschnittlichem Abitur im Voraus ersichtlich, dass eine Zulassung unwahrscheinlich ist.

Die Studienplatzklage Medizin, oder für welches Studienfach auch immer, besteht aus der Antragstellung an die Universität und im Nachgang an das Verwaltungsgericht. 

Der Antrag an die Universität auf außerkapazitäre Zulassung ist FRISTGEBUNDEN! ----- Daher empfehlen wir, sich frühzeitig zu erkundigen.

Rufen Sie unverbindlich an, mithilfe unseres kostenfreiem telefonischen Erstgesprächs klären sich bestimmt schon einige Fragen.

Nutzen Sie unsere über 45-jährigen Erfahrung. Wir beraten SIe individuell und transparent.

 

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