Studienplatz einklagen
Bereits in den frühen Siebziger Jahren wurden die ersten Studienplätze eingeklagt.
Hintergrund der sog. Studienplatzklage ist die angenommene, nicht genutzte Kapazität der Hochschulen sämtliche Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Hierzu jedoch sind diese verpflichtet.
Erkundigen Sie sich über die Möglichkeit, einen Studienplatz einzuklagen. Nach dem Grundgesetz steht Ihnen das Recht auf freie Berufswahl zu.
Studienplatz einklagen - ja, das geht.
Es spielt keine Rolle, welches Studienfach Ihr Traumfach ist.
Medizin
Zahnmedizin
Psychologie
Master oder Bachelor
In den sog. außerkapzitären Verfahren auf Zulassung zum Studium spielt der NC keine Rolle.
Kontaktieren Sie uns, ein Ablehnungsbescheid ist zunächst nicht erforderlich.
Versäumen Sie nicht die Fristen - erkundigen Sie sich gerne unverbindlich und transparent.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
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