Sie wollen ein Studium aufnehmen aber der NC reicht nicht? Informieren Sie sich über eine Studienplatzklage!
Bei einer Studienplatzklage ist die Abiturnote nicht entscheidend! Bei der Studienplatzklage wird geprüft, ob die jeweilige Universität die errechnete Kapazität voll ausgeschöpft hat bzw. die Berechnung stimmig ist.
Einzig bei der Feststellung evtl. fehlender ECTS aus dem Bachelor Studium ist ein anderes Vorgehen von Nöten. Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen - wir sind seit über 45 Jahren auf dem Gebiet des Hochschulrechts unterwegs, speziell Studienplatzklagen.
Als älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei profitieren Sie unbedingt von unserer Erfahrung, genießen individuelle Beratung und können grenzenlose Fachkompetenz voraussetzen.
Nutzen Sie unser kostenfreies, telefonisches Erstgespräch - Studienplatzklage Pichon + Pichon - 02361/59055
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
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