Studienplatzklage für das Wintersemester ist noch möglich!
Sie haben einen Ablehnungsbescheid erhalten und nach dem großen Frust recherchiert, welche Möglichkeiten es denn noch gibt, den ersehnten Studienplatz zu erhalten?
Genau - es gibt die Studienplatzklage! Ohne Berücksichtigung des NC, reine Kapazitätenprüfung.
Eine Studienplatzklage bewirkt die Überprüfung der Kapazitätsberechnung der jeweiligen Universität. Dies führt in den meisten Fällen zur Vergabe weiterer Studienplätze an die Antragsteller, und NUR an diese!
Im ersten Schritt wird ein Antrag an die Universität gestellt, und ACHTUNG - der unterliegt einer Frist.
Die nächste Frist ist der 01. Oktober 2022 und gilt für folgende Bundesländer:
NRW
Berlin
Weitere Fristen folgen noch, z. B. der 15.10.2022 mit den folgenden Bundesländern Niedersachsen und Sachsen.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig und nutzen das kostenfreie, telefonische Erstgespräch mit unserer Kanzlei.
Seit über 45 Jahren sind wir auf dem Gebiet der Studienplatzklagen unterwegs!
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
info@studienplatzklage-pichon.de