Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist angelaufen

08. 12. 2022

Auch für die Studienplatzklage ein relevantes Thema - die Bewerbung bei hochschulstart! Sommersemester 2023

Viele Studienfächer werden über das sogenannte Dialogorientierte Service Verfahren (DoSV) vergeben.

Das bedeutet nichts anderes, als dass das gewünschte Studienfach, z. B. Humanmedizin oder die Psychologie, aber auch weitere Fächer, zentral vergeben wird.

Dies wiederum bedeutet: Sie müssen sich zentral bewerben - eben bei hochschulstartwww.hochschulstart.de => früher war dies die ZVS - Zentrale Vergabe Stelle.

Hierfür gibt es starre Fristen, Ausschlußfristen, die auf keinen Fall versäumt werden dürfen.

Anbei stellen wir Ihnen den Link zur Verfügung, um diese Termine abzufragen. https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/terminuebersicht

Da in vielen Bundesländern die reguläre - innerkapazitäre - Bewerbung GRUNDVORAUSSETZUNG ist, sollten Sie sich frühzeitig um Ihre Bewerbung kümmern. Denn ohne diese eigene Bewerbung kann auch eine Studienplatzklage nicht erfolgen!

Ob Ihre Wunsch Universität ebenfalls die Studienplätze über hochschulstart vergibt, lässt sich ebenfalls prüfen. Nemhen Sie sich unbedingt die Zeit, Ihre Bewerbung ordentlich vorzubereiten.

Achten Sie auch darauf, ob gefordert ist, die Bewerbung nicht nur ONLINE, sondern auch postalosch einzureichen. Falls dies gefordert wird, versenden Sie Ihre Bewerbung als EINSCHREIBEN, so dass Sie einen Zustellnachweis erhalten.

Viel Erfolg!

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