Verpassen Sie nicht die Frist - Hochschulstart und Studienplatzklage

09. 01. 2023

Nicht nur hochschulstart oder die Universitäten warten auf ihre Bewerbung!

Auch für eine Studienplatzklage sind Fristen einzuhalten! Die erste sog. frühe Frist zur Studienplatzklage ist ebenfalls der 15. Januar

Anders als im Wintersemester ist die Antragsfrist bei hochschulstart für das Sommersemester grundsätzlich der 15. Januar.

Auch für die Studienplatzklage gelten Antragsfristen und auch hier ist der 15. Januar eine entscheidende Frist.

Informieren Sie sich bei der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen Pichon + Pichon. Nutzen Sie das kostenfreie telefonische Erstgespräch.

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