Verpassen Sie nicht die Frist - Hochschulstart und Studienplatzklage
Anders als im Wintersemester ist die Antragsfrist bei hochschulstart für das Sommersemester grundsätzlich der 15. Januar.
Auch für die Studienplatzklage gelten Antragsfristen und auch hier ist der 15. Januar eine entscheidende Frist.
Informieren Sie sich bei der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen Pichon + Pichon. Nutzen Sie das kostenfreie telefonische Erstgespräch.
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