2 Studienplätze für die Psychologie über außergerichtlichen Vergleich

26. 01. 2023

Es muss nicht immer der Verwaltungsrichter entscheiden, in einigen Fällen bietet die Universität auch außergerichtliche Vergleiche an, so wie in diesem Fall gleich 2 Studienplätze für die Psychologie.

Die Studienplatzklage läuft in mehreren Schritten ab.

Zunächst wird der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung an die Universität gestellt, recht zügig im Anschluss wird der Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Da eine sog. Kapazitätsklage auch sehr viel Arbeit für die Universitäten mit sich führt, kommt es durchaus vor, dass die Hochschule einen außergerichtlichen Vergleich zur Zulassung anbietet.

Wir freuen uns für unsere Mandanten und Mandatinnen und wünschen viel Erfolg an der zukünftigen Universität.

Informieren Sie sich bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch über ihre individuellen Möglichkeiten zum Wunschstudium über ide Studienplatzklage.

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