Studienplätze über Studienplätze

26. 01. 2023

Während soeben für die meisten Studien-Fächer die Bewerbungsphase für das Sommersemester läuft, erreichen uns zahlreiche Vergleiche und Ergebnisse von Losverfahren über die Studienplatzklage!

War es um Weihnachten herum relativ still, so erreichen uns in den letzten Tagen nicht nur Beschlüsse mit Losverfahren, sondern auch Zulassungen zum Studium.

Viele unserer Mandanten versuchen schon eine Weile, zu ihrem Wunschstudium zugelassen zu werden.

Es sind durchaus verschiedene Gründe, warum sich eine Person an uns wendet.

Es kann der Quereinstieg sein, die Rückkehr aus dem Ausland, das Zweitstudium oder simple der "schlechte" NC.

Auch Härtefallanträge und Ortswechsler wenden sich an uns.

Die Studienplatzklage ist im eigentlichen Sinne eine Kapazitätsklage. Auf Antrag wird geprüft, ob die Hochschule ihre Kapazität voll ausgeschöpft hat. Dies ist auch bei Bachelor Studiengängen möglich, nicht nur bei der Medizin oder Psychologie.

Beim Master  Studiengang werden bei den Bewerbungen oftmals die Voraussetzungen angeblich nicht erfüllt, wir prüfen dies und stellen bei Aussicht auf Erfolg in enger Absprache mit den Mandanten und Mandantinnen den Antrag auf Zulassung.

Erkundigen Sie sich gerne kostenfrei bei einem telefonischen Erstgespräch.

Wir arbeiten seit über 45 Jahren in Ihrem Interesse zur Erlangung eines Studienplatzes, transparent, individuell und ehrlich!

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr